Dass die anderen anwesenden Personen diesen Schlag nicht gesehen haben wollen, sei verständlich. Schliesslich würden sie (der Beschwerdeführer und seine Frau) sowohl vom Beschuldigten als auch von seinen Schwiegereltern seit beinahe viereinhalb Jahren terrorisiert. Es sei diesbezüglich schon zu früheren Verfahren gekommen, wobei schon damals die Beteiligten gegen ihn einen Komplott gebildet hätten. Bei Bedarf nehme er dazu gerne detailliert Stellung und er bitte um eine erneute Einvernahme seiner Frau.