In der Folge habe der Beschuldigte ihn mit beiden Händen in die Bauch/Brust-Gegend gestossen. Daraufhin habe er den Beschuldigten mit beiden Händen am Pullover gepackt und ihm gesagt, er habe hier nichts verloren. Er wolle noch einmal festhalten, dass der Beschuldigte keine Abwehrbewegung gemacht habe, sondern ihn tätlich angegriffen habe. Ohne seine Tätlichkeit wäre es zu keinem Zeitpunkt zu einem Körperkontakt zwischen ihnen beiden gekommen. Dass der Beschuldigte zuerst tätlich geworden sei, habe auch seine Frau zu Protokoll gegeben. Dass die anderen anwesenden Personen diesen Schlag nicht gesehen haben wollen, sei verständlich.