(Ehefrau des Beschwerdeführers) habe ausgesagt, der Beschuldigte habe sie provoziert, worauf ihr Ehemann direkt auf den Beschuldigen zugelaufen sei. Er sei sehr nah zum Beschuldigten hin gegangen, sie seien Körper an Körper gewesen. Sie meine gesehen zu haben, wie der Beschuldigte ihren Ehemann weggestossen habe, sicher sei sie sich allerdings nicht mehr. Ihr Ehemann habe den Beschuldigten daraufhin am Kragen gepackt. Gestützt auf diese Aussagen erachtet die Staatsanwaltschaft es keineswegs als eindeutig erstellt, dass der Beschuldigte den Beschwerdeführer tätlich angegriffen hat.