2 D.________ (Lebenspartnerin des Beschuldigten) habe ausgesagt, der Beschuldigte habe reflexartig die Hände vor den Körper gehalten, als der Beschwerdeführer auf ihn zugekommen sei. Auch E.________ (Schwiegermutter des Beschwerdeführers) habe zu Protokoll gegeben, dass der Beschwerdeführer mit den Handgreiflichkeiten begonnen habe. F.________ (Ehefrau des Beschwerdeführers) habe ausgesagt, der Beschuldigte habe sie provoziert, worauf ihr Ehemann direkt auf den Beschuldigen zugelaufen sei.