1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Jugendanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - der Verurteilten/Beschwerdeführerin, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - Jugendanwalt C.________, Regionale Jugendanwaltschaft Oberland (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Leitenden Jugendanwaltschaft