Wie dargetan wurde, ist eine Weiterführung der vorsorglichen Schutzmassnahme in der D.________(Erziehungseinrichtung) indes nicht möglich. Die D.________(Erziehungseinrichtung) erachtet eine Platzierung in der Übergangsgruppe als nicht geeignet, weil in dieser meist viel jüngere Jugendliche platziert sind und die Ausbildungsmöglichkeiten nicht den Interessen der Beschwerdeführerin entsprechen.