Die Wohngruppen des E.________(Erziehungseinrichtung) sind zudem durchlässig und es ist ein offenerer Rahmen durch positives Verhalten möglich. Damit erhält die Beschwerdeführerin die Möglichkeit, einen positiven Verlauf unter Beweis zu stellen und sie kann schrittweise auf eine offenere Phase vorbereitet werden. Die Beschwerdeführerin kann im E.________(Erziehungseinrichtung) zu gegebener Zeit auch eine Lehre absolvieren, so dass ihren Berufswunsch Rechnung getragen wird. Die Versetzung in das E.________(Erziehungseinrichtung) ist notwendig und auch verhältnismässig.