Das durchlässige Konzept (geschlossen, halboffen, offen) richte sich individuell nach der jeweiligen Entwicklung der einzelnen Jugendlichen. Ihnen würden, je nach ihren momentanen Fähigkeiten, zunehmend Selbstverantwortung übertragen, ohne sie dabei zu überfordern. Im E.________(Erziehungseinrichtung) biete sich der Beschwerdeführerin auch die Möglichkeit, zu gegebener Zeit eine externe Lehre zu absolvieren, so dass ihrem Berufswunsch Rechnung getragen werde. 3.4 In der Replik ergänzt die amtliche Verteidigerin, es sei unbestritten, dass die Beschwerdeführerin massnahmenbedürftig sei und einen eng strukturierten Rahmen benötige.