Ein Wechseln in eine andere Institution bedeute für die Beschwerdeführerin viel Unbekanntes und damit verbunden auch grosse Unsicherheit und Ängste. Das Vertrauen müsse erneut aufgebaut werden, was nachvollziehbar sei. Der Eintritt in die halboffene Wohngruppe des E.________(Erziehungseinrichtung) solle für die Beschwerdeführerin anfangs den zurzeit notwendigen eng strukturierten Rahmen bieten und sie langsam in die offene Phase führen. Das durchlässige Konzept (geschlossen, halboffen, offen) richte sich individuell nach der jeweiligen Entwicklung der einzelnen Jugendlichen.