Im E.________(Erziehungseinrichtung) erhalte die Beschwerdeführerin die notwendige Unterstützung, um persönlich wie auch beruflich eine positive Entwicklung anzugehen. Die Versetzung ins E.________(Erziehungseinrichtung) erfolge mit dem Ziel, dass die Beschwerdeführerin sowohl im Wohn- als auch im Arbeitsbereich eine enge Begleitung erhalte, ihre psychische Befindlichkeit im Rahmen von Therapiegesprächen weiterhin stabilisiere und eine Auseinandersetzung mit Betäubungsmitteln erfolge.