Es wurde eine persönliche Betreuung angeordnet. Mit Verfügung vom 26. Juni 2017 ordnete die Regionale Jugendanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) im Rahmen eines nachträglichen Massnahmenänderungsverfahrens vorsorglich die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung an. Als Vollzugsort wurde die D.________(Erziehungseinrichtung) bestimmt. Die Eintrittsphase erfolgte gemäss Konzept der D.________(Erziehungseinrichtung) für die Dauer von maximal drei Monaten ab Eintritt in der geschlossenen Gruppe.