1. Mit Strafbefehl vom 13. April 2017 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) schuldig erklärt wegen Diebstahls von geringem Vermögenswert, Diebstahls (Versuch), Sachbeschädigung von geringem Vermögenswert, Hausfriedensbruchs (mehrfach begangen), Erwerb, Besitz und Konsum von Marihuana (mehrfach begangen) sowie Erwerb, Besitz und Tragen einer verbotenen Waffe. Es wurde eine persönliche Betreuung angeordnet.