Ob weitere Personenwagen auf den Namen der Ehefrau oder die Firma des Beschwerdeführers eingelöst sind, auf die er zugreifen könnte, ist nicht aktenkundig und wird vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht. Vor diesem Hintergrund ist die derzeitige Beschlagnahme des MAZDA Premacy nicht zu beanstanden. Ob diese allenfalls nach der Einvernahme der Ehefrau aufzuheben sein wird, ist nicht an dieser Stelle zu beantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die entsprechende Prüfung in der angefochtenen Verfügung in Aussicht gestellt.