Die Staatsanwaltschaft verweist in der angefochtenen Verfügung ferner auf ein Verfahren, welches derzeit beim Regionalgericht Bern-Mittelland hängig sei. Diesem Verfahren soll wiederum der Vorwurf zugrunde liegen, dass der Beschwerdeführer trotz entzogenem Führerausweis einen Personenwagen geführt habe. Der am Vorfall vom 29. September 2016 verwendete Opel Astra (Kontrollschild C.________), lautend auf die Firma D.________ GmbH, wurde in der Folge beschlagnahmt. Angezeigt ist der Beschwerdeführer derzeit zudem wegen zwei weiteren Vorfällen (Vorfall vom 10. Mai 2017: