Aufgrund erneuter Delinquenz während des Sicherungsentzugs soll schliesslich eine Sperrfrist für immer verfügt worden sein. Aktenkundig hat der Beschwerdeführer seit seinem Führerausweisentzug am 19. April 2010 mehrfach trotz entzogenem Führerausweis einen Personenwagen geführt, so dass es zu insgesamt sechs Verurteilungen gekommen ist (vgl. Strafregisterauszug vom 30. November 2016). Die Staatsanwaltschaft verweist in der angefochtenen Verfügung ferner auf ein Verfahren, welches derzeit beim Regionalgericht Bern-Mittelland hängig sei.