1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ u.a. eine Strafuntersuchung wegen Führen eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis, begangen am 10. Mai 2017. Am 21. August 2017 wurde A.________ erneut durch die Polizei angehalten, nachdem er beim Lenken eines MAZDA Premacy festgestellt worden war. Daraufhin dehnte die Staatsanwaltschaft das Verfahren am 22. August 2017 auf diesen neuen Vorfall aus. Gleichentags verfügte sie die Beschlagnahme des vorgenannten Fahrzeugs. Gegen die Beschlagnahmeverfügung erhob A.______