3 Im Gerichtsentscheid vom 13.06.2014 legt Herr A.________, unmissverständlich dar: Punkt 11: Das Gericht erachtet das Gutachten als schlüssig. ...Insgesamt sprechen die vorliegenden Beweismittel eine deutliche Sprache. Gerade die Beweismittel werden von Frau D.________ höchst selektiv und subjektiv gewertet eingesetzt. Vergleiche dazu Entscheid FSP 20.07.2017. So auch von Herrn A.________. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Entscheid der FSP zur Zeit des Gerichtsentscheides nicht vorhanden gewesen sei.