UN-Kinderrechte Art. 36 verlangt, dass die Vertragsstaaten das Kind vor allen sonstigen Formen der Ausbeutung, die das Wohl des Kindes in irgendeiner Weise beeinträchtigen, schützen. Rechtswidrige Obhutsenzug/Einweisungen (Vergl. Verdingkinder, Roma, Administrativ Versorgte) haben in der Schweiz Tradition. Mit Entscheid vom 20.07.2017 der FSP wird ein namhaftes Mitglied von deren eigenen Verband KLAR UND UNMISSVERSTÄNDLICH gerügt. Das ist bemerkenswert! Es liegt in der Verantwortung der zuständigen aktuellen Behörde (nicht der in 20 oder 30 Jahren), jetzt genau hinzuschauen und die Verantwortung zu übernehmen.