5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt.