Die drei Richter haben mit ihrem Entscheid, basierend vor allem auf dem rechtswidrig kritiklos integrierten Gutachten ihr Amt missbraucht, um durch Täterschutz dem Kindsvater seiner Ziele zu dienen und weitere, vor allem das Kinderheim Brugg widerrechtlich gemäss UN-Kinderrecht Artikel 36 zu begünstigen. Der Mutter haben sie nicht nur ihr Recht auf Schutz vor Gewalt aberkannt, sondern sie verantwortlich gemacht für die scheiternden Vater-Kinderkontakte und somit dem Fehlverhalten des Kindsvaters, was Täterschutz entspricht. Zudem wurde ihr dadurch massive psychische Gewalt angetan, die bis heute anhält.