Diese psychische massive Gewalt als Paarkonflikt abzutun und der Mutter zu unterstellen, sie sei schuld an den immer wieder scheiternden Vater-Kindskontakten entspricht eindeutigem Täterschutz und liefert Mutter wie Kinder schutzlos aus, was eine gravierende Verletzung der Menschenrechte ist. Die Kinder im Weiteren auf Grund eines durch Nicht-Erfüllen mehrerer Qualitätsmerkmale erstellten Gutachtens der Obhut ihrer Mutter, die sich seit Geburt zu 99% ohne Kindsvater um ihr Wohl nachweislich zu ihrem Wohl gekümmert hat – entsprechende Belege wie Beweise wurden unterschlagen oder als nebensächlich gewertet – entspricht neben weiteren massiven Men-