3. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Verfügung vom 15. September 2017 wie folgt: Am 17. August 2017 habe die Beschwerdeführerin Strafanzeige gegen die Beschuldigten, allesamt Mitglieder des Obergerichts des Kantons Bern, Zivilabteilung, erhoben. In ihrer Eingabe habe die Beschwerdeführerin ausgeführt, aufgrund der Tatsache, dass der Obhutsentzug bis heute nicht revidiert worden sei, würden Mutter und Kinder weiterhin tagtäglich misshandelt.