7 Dass sie ein Geschenk des Onkels gewesen sein soll, der eventuell eines Tages wiederum nach der Waffe fragen wird, ändert an der Verhältnismässigkeit der Zwangsmassnahme nichts. 6.5 Nichts für sich abzuleiten vermag der Beschwerdeführer mit seinen Ausführungen zur Hausdurchsuchung vom 9. Mai 2016, wenn er ausführen lässt, diese sei rechtswidrig gewesen.