zudem Art. 6 Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition [WV; SR 514.541]). Die Waffe scheint bloss insofern defekt zu sein, als im Bereich des Griffstücks/Laufs im Vergleich zu ähnlichen Soft-Air- Gewehren (die eine Imitation einer Colt AR-15 darstellen) ein Haltebolzen fehlt. Nicht ersichtlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Polizei bereits bei der Hausdurchsuchung festgestellt haben soll, dass es sich um ein Spielzeuggewehr mit Platzpatronen handle. Vielmehr kategorisierte die Polizei den Gegenstand als «Langwaffe inkl. Magazin» (Protokoll der Hausdurchsuchung vom 9. Mai 2016).