34 Abs. 1 Bst. c WG fest, dass mit Busse bestraft wird, wer seine Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen missachtet (Art. 10a und 15 Abs. 2). Gemäss Art. 34 Abs. 1 Bst. d wird mir Busse bestraft, wer seinen Pflichten nach Artikel 11 Absätze 1 und 2 nicht nachkommt oder auf dem Vertrag falsche oder unvollständige Angaben macht. 6.2 Die Beschwerde erweist sich als unbegründet. Es kann vorab auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden (vorne E. 4).