69 Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB; SR 311.0] verlangt, dass der Gegenstand einen Deliktskonnex aufweist, also zur Begehung einer strafbaren Handlung gedient oder durch eine strafbare Handlung hervorgebracht wurde. Als Waffe gelten unter anderem Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können (Art. 4 Abs. 1 Bst. g WG). Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, dürfen ohne Waffenerwerbsschein erworben werden (Art. 10 Abs. 1 Bst.