Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 5. September 2017 aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer die mit Beschlagnahmeverfügung vom 15. September 2016 unter A3 des Beschlagnahmeprotokolls vom 9. Mai 2016 beschlagnahmte Langwaffe inkl. Magazin (tatsächlich Imitationswaffe) herauszugeben. 2. Unter o/e Kostenfolge 3. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer die amtliche Verteidigung mit der Unterzeichneten als amtlicher Verteidigerin und die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und demzufolge von der Erhebung eines Gerichtskostenvorschusses abzusehen.