1. Bei A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) fand am 9. Mai 2016 eine Hausdurchsuchung statt, bei der unter anderem ein Soft-Air-Gewehr/Imitationswaffe Colt AR-15 (Nr. 921981) beschlagnahmt wurde (siehe Position A3 Beschlagnahmeverfügung vom 15. September 2016; Berichtsrapport Kriminalabteilung Kantonspolizei vom 1. September 2017). Am 30. August 2017 verlangte der Beschwerdeführer diesen Gegenstand heraus, was ihm mit Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 5. September 2017 verweigert wurde.