6. Dem Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘194.80 (inkl. Auslagen) ausgerichtet. 7. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt I.________ (mit den Akten) Bern, 20. Dezember 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: