2. Das von der Beschwerdeführerin mit Replik vom 23. November 2017 eingereichte Mobiltelefon Marke Nokia, RM-133, Model N73-1, wird dieser retourniert. 3. Die Akten des zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten hängigen Ehescheidungsverfahrens (Verfahren Nr. ________ vor Bezirksgericht J.________) werden nicht beigezogen. 4. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird abgewiesen. 5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt.