Damit steht fest, dass die Opferhilfestelle Bern seit dem 6. Juli 2016 über die Möglichkeit, dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen werden wird, orientiert war. In der Sache war es schliesslich richtig, das Gesuch abzuweisen, da die Zivilklage als von vornherein aussichtslos zu bezeichnen war. Daran ändert nichts, dass der Beschuldigte privat verteidigt ist.