das Telefongespräch mit Frau F.________ der Opferhilfestelle Bern ersichtlich ist (Fasz. Parteien/Anwälte, C.________/RA E.________; Ebenfalls teile ich mit, dass das uR-Gesuch aufgrund der jetzigen Aktenlage nicht beurteilt werden kann, tendenziell aufgrund der in Frage stehenden Tatvorwürfe hinsichtlich derer überhaupt eine PK-Legitimation besteht (Drohung und Ehrverletzung) aufgrund der derzeitigen Aktenlage aber eher geringe Erfolgsaussichten haben dürfte.). Damit steht fest, dass die Opferhilfestelle Bern seit dem 6. Juli 2016 über die Möglichkeit, dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen werden wird, orientiert war.