7 bruar 2016 stattgefundenen Besuch des Kindes beim Vater auf Ersuchen der Beschwerdeführerin ein Gespräch mit dem Beschuldigten geführt habe, weil Differenzen bezüglich der Erziehung, des Umgangs und der Freizeitaktivitäten mit der Tochter bestanden hätten und weil die Kindsmutter Angst vor einer Entführung durch den Vater gehabt habe. Ein konkreter Tatverdacht auf das Vorliegen einer strafrechtlich relevanten Drohung lässt sich daraus nicht herleiten.