Die Staatsanwaltschaft erkenne in der Ausführung «Wir sind alle Gäste auf dieser Welt» keine Drohung. Aus dem detailliert geschilderten Ablauf, welcher aus der polizeilichen Einvernahme sowie der Strafanzeige hervorgehe, sei indes klar zu erkennen, dass die Beschwerdeführerin sich einer Todesbedrohung ausgesetzt gesehen habe respektive noch immer sehe. Sie sei in Angst und Schrecken versetzt worden. Anlässlich der Ausübung eines Kinderbesuchs durch den Beschuldigten sei es im Jugendamt L.________ zu einem verbalen Streit gekommen, welcher daher gerührt habe, dass er die Tochter habe entführen wollen. Aus dem Bericht von Frau G.____