Dafür sei sie auf den Schutz des Staates angewiesen. Mehrere Male habe der Beschuldigte sich über die Planung einer Reise zu seinen Verwandten im Iran mit der Tochter geäussert. Er habe der Beschwerdeführerin gedroht, dass die Ferienzeit bald da sei. Es gehe nicht an, dass die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige als strategischen Zug im Scheidungsverfahren bezeichne. Die Staatsanwaltschaft erkenne in der Ausführung «Wir sind alle Gäste auf dieser Welt» keine Drohung.