5. Der Beschuldigte bringt im Wesentlichen vor, es bestehe ein tiefgreifender Konflikt zwischen ihm und der Beschwerdeführerin. Die Ehe sei unter einem schlechten Stern gestanden. Gründe dafür seien der Altersunterschied und die Erwartungen an die Ehe. Im Vorgehen der Beschwerdeführerin sei eher eine grosse Enttäuschung über die Ehe erkennbar als Vorwürfe an den Beschuldigten. Dies sei auch der Grund, weshalb sie ihre Vorwürfe weder in zeitlicher noch in inhaltlicher Hinsicht substantiiere.