4.2 Des Weiteren macht die Beschwerdeführerin geltend, die Staatsanwaltschaft hätte eine Expertenmeinung zur eine Drohung darstellenden Äusserung «Wir alle sind Gäste auf dieser Welt» einholen müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft führt dazu aus, für die Staatsanwaltschaft seien keine Anhaltspunkte dafür erkennbar gewesen, dass es sich dabei um eine Todesdrohung handeln könnte. Deshalb habe sie keinen Anlass dazu gehabt, betreffend diese Äusserung weitere Abklärungen zu treffen.