Die Staatsanwaltschaft dürfe und müsse im Rahmen der Verfahrenseinstellung die Beweise würdigen. Komme die Staatsanwaltschaft in pflichtgemässer Ausübung ihres Ermessens – wie vorliegend – zum Ergebnis, dass der Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht habe erhärtet werden können, sei auch keine gerichtliche Beurteilung erforderlich. 4.2 Des Weiteren macht die Beschwerdeführerin geltend, die Staatsanwaltschaft hätte eine Expertenmeinung zur eine Drohung darstellenden Äusserung «Wir alle sind Gäste auf dieser Welt» einholen müssen.