8 wenn eine Verurteilung wegen einer Widerhandlung gegen das BetmG im Raum stände, sei diesbezüglich eindeutig kein schwerer Fall gegeben, da die Kantonspolizei nur an einem Plastiksäckchen Fingerabdrücke des Beschwerdeführers festgestellt habe. Zur Debatte stünden mithin nur 10 Gramm Heroin. Anders als das Zwangsmassnahmengericht vorbringe, gehörten die vier Plastiksäckchen mit Heroin nicht zusammen. Hierfür gebe es keine Beweise.