7 einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden sei. Indes sei das Verfahren hinsichtlich einer Legalisierung seines Aufenthaltes weiterhin im Gange. Er sei sich daher deutlich bewusst, was weitere strafrechtliche Verfehlungen bedeuten könnten. Er wolle endlich seinen Aufenthalt hier legalisieren, weswegen die Wiederholungsgefahr nur bezüglich der Widerhandlung gegen das AuG zu prüfen sei.