Die Beschwerdekammer schliesst sich den Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts an (vorne E. 3). Der Beschwerdeführer ist kosovarischer Staatsangehöriger und hält sich illegal in der Schweiz auf. Mit Blick auf die bei einer Verurteilung zu erwartenden Sanktion erweist sich eine Flucht nicht nur als möglich, sondern als wahrscheinlich. Daran ändert nichts, dass die Familie des Beschwerdeführers in der Schweiz wohnhaft ist und das schweizerische Bürgerrecht besitzt.