Am 23. August 2017 stellte er ein Gesuch um Haftentlassung. Am 28. August 2017 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs sowie die Verlängerung der angeordneten Untersuchungshaft um drei Monate ab Datum des Entscheids des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht). Am 1. September 2017 lehnte das Zwangsmassnahmengericht das Haftentlassungsgesuch ab und verlängerte die Untersuchungshaft bis am 1. November 2017. Soweit weitergehend, wies es das Gesuch der Staatsanwaltschaft ab.