1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) und gegen das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20). Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 31. Mai 2017 in Untersuchungshaft. Am 23. August 2017 stellte er ein Gesuch um Haftentlassung.