Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein (Urteil des Bundesgerichts 1B_338/2016 vom 3. April 2017 E. 3). Bei offensichtlichen Bagatelldelikten, bei denen nur eine Busse oder eine geringfügige Freiheitsstrafe in Frage kommt, verneint die Praxis einen verfassungsmässigen Anspruch auf einen amtlichen Rechtsbeistand (BGE 120 la 43 E. 2a; BGE 128 I 225 E. 2.5.2; Urteil des Bundesgerichts 1B_380/2015 vom 1. Dezember 2015 E. 2.4). Gemäss