3 trafe von mehr als 120 Tagessätzen bzw. gemeinnütziger Arbeit von über 480 Stunden auszugehen ist (vgl. Verfügung vom 6. September 2017). Dies ist auch mit Blick auf die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) nicht zu erwarten. Die Richtlinien sehen bei einem Raufhandel mit 3-4 Beteiligten, ohne auffallend hoher Beteiligung des Beschuldigten und Einsatz von Waffen und mit wenigen und leichten Verletzungen bloss eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor.