Es sei unmöglich, dass er sich in den amtlichen Akten (die er als Privatperson auch nicht ausgehändigt erhalte) zurechtfinde und sich ausreichend verteidigen könne. Es könne von einem knapp 18 Jahre alten Lehrling nicht erwartet werden, dass er die – selbst für Fachpersonen nicht einfache – Beweiswürdigung vornehmen und bei Einvernahmen der Beteiligten sein Fragerecht in für seine Verteidigung angemessener Weise ausüben könne.