Im Strafverfahren komme der Beweiswürdigung (insb. Vergleichen von Aussagen, Entdecken von Widersprüchen, Konfrontation der betreffenden Personen mit Widersprüchen, Einschätzen von Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit und entsprechende Ergänzungsfragen) grösste Bedeutung zu. Ausserdem sei der Aktenumfang meist hoch. Dies treffe auch hier zu. Bis dato seien zehn Personen befragt worden respektive zu befragen. Die Sachverhaltsdarstellungen variierten deutlich. Die amtlichen Akten umfassten zwei Bundesordner. Der Beschwerdeführer sei knapp 18 Jahre alt und Lehrling.