Am 19. Juli 2017 habe die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen ihn eröffnet wegen Raufhandels, eventuell Körperverletzung, angeblich begangen am 25. Februar 2017 in D.________. Die Polizei habe in dieser Angelegenheit bisher zehn Personen einvernommen. Der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 30. Juni 2017 umfasse zwölf Seiten. Nach Erhalt der Vorladungen der Einvernahmen vom 7. und 10. November 2017 – als er sich der Vorwürfe und der Komplexität der Angelegenheit gewahr geworden sei – habe der Beschwerdeführer am 14. August 2017 Rechtsanwalt B.________ mandatiert. Die Staatsanwaltschaft habe acht Personen für Einvernahmen vorgeladen.