1. Am 6. September 2017 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Gesuch um amtliche Verteidigung von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ab. Dagegen reichte er am 17. September 2017 Beschwerde ein. Für das Beschwerdeverfahren wurde das beschwerdeführerische Gesuch um Anordnung einer amtlichen Verteidigung am 20. September 2017 gutgeheissen und Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger eingesetzt. In ihrer Stellungnahme beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.