In heiklen Fällen kann auch ein Supervisor beigezogen werden. Wir kamen zu den Schlussfolgerungen, wie sie im Gutachten festgehalten sind» (vgl. pag. 2159, Z. 31 ff.). Auf Frage nach J.________ gab er an, dass dieser das Ergänzungsgutachten durchgelesen habe und sie es besprochen hätten. Das Gutachten sei von ihm (F.________) erstellt worden, aber natürlich in Besprechung mit anderen. Es sei ein Gutachten des FPD Bern, unterschrieben von zwei Gutachtern (pag. 2160, Z. 33 ff.).